35 freie Plätze

Platzordnung Wohnmobilstellplatz „Am Celler Badeland“

Herzlich willkommen auf dem Wohnmobilstellplatz in Celle, 77er Straße 36. 

Der Stellplatz wird von der Celler Parkbetriebe GmbH betrieben. Die Celler Parkbetriebe GmbH ist ein Unternehmen der Stadtwerke Celle GmbH. Im Interesse aller Platzbesucher, bitten wir um Beachtung unserer Platzordnung und wünschen Ihnen einen erholsamen und angenehmen Aufenthalt. 

  1. Das Parken und das Befahren des Wohnmobilstellplatzes ist nur haftpflichtversicherten Wohnmobilen mit gültigem Parkschein gestattet. Den Parkschein bitte gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe / linke Seitenscheibe platzieren. Die Preise entnehmen Sie bitte der aushängenden Preisliste. Diese ist Bestandteil der Platzordnung. Personen, die ohne Zahlungsnachweis auf der Platzanlage angetroffen werden, müssen mit zivilrechtlicher Verfolgung rechnen. 
  2. Der Wohnmobilstellplatz ist Wohnmobilisten vorbehalten. Caravan-Gespanne und Zelte sind nicht erlaubt. Auch das Abstellen von zusätzlichen Autos auf dem Stellplatz ist untersagt. Bitte benutzen Sie dafür die öffentlichen Parkplätze. Ebenso ist eine Doppelbelegung von Stellplätzen nicht gestattet. 
  3. Der Platz ist ganzjährig geöffnet. Die Öffnungszeiten des Büros entnehmen Sie dieser Website. 
  4. Die maximale Aufenthaltsdauer ist auf 7 Nächte beschränkt. Ausnahmen bedürfen der Genehmigung. Sprechen Sie die Platzbetreuung im Bedarfsfall an. 
  5. Auf dem Parkplatz gilt die StVO sowie Schrittgeschwindigkeit. Auf allen Wegen herrscht eingeschränktes Halteverbot. 
  6. Die Benutzung und das Befahren des Platzes erfolgen auf eigene Gefahr. Jegliche Schadensersatzansprüche gegen die Betreiber sind ausgeschlossen. 
  7. Es handelt sich um einen reinen Reisemobilstellplatz. Das Umgrenzen der Stellplätze mit Einfriedungen und der Aufbau von Vorzelten sind untersagt, hierzu zählen auch kleine Zelte, Fußböden und andere auf Campingplätzen übliche Einrichtungen. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch die Wohnmobile oder deren Ausrüstung gefährdet oder belästigt wird. Eventuelle Haftungsansprüche gehen in jedem Fall zu Lasten der Verursacher. 
  8. Die kostenpflichtige Entsorgung von Fahrzeugen (Grauwasser und Fäkalien) ohne gültigen Parkschein ist ausschließlich innerhalb der Bürozeiten möglich. Diese Fahrzeuge sind nach Beendigung der Entsorgung unverzüglich vom Stellplatz zu entfernen. Hausmüll, Glas und anderer Abfall darf auf dem Stellplatz nicht entsorgt werden. Ein Gasflaschentausch ist möglich. 
  9. Kinder und Jugendliche dürfen nur in Begleitung und Aufsicht oder mit Zustimmung erziehungsberechtigter Personen den Wohnmobilstellplatz nutzen. 
  10. Den Weisungen des Betreibers bzw. dessen Mitarbeiter/innen sowie der Ordnungsbehörde ist Folge zu leisten; insbesondere bezüglich der Aufstellung der Fahrzeuge, die rückwärts einzuparken sind. Achten Sie bitte auf die Parzellierung zur Einteilung der Stellplätze. Parken außerhalb der gekennzeichneten Plätze ist nicht erlaubt. 
  11. Der Betreiber oder deren Beauftragte können von ihrem uneingeschränkten Hausrecht auf dem gesamten Gelände Gebrauch machen und sind berechtigt, Personen den Zutritt zum Wohnmobilstellplatz zu verweigern oder sie des Platzes zu verweisen, sofern dies aufgrund ihrer Einschätzung im Sinne eines ordentlichen Betriebs des Platzes erforderlich ist, ohne dass dadurch ein Anspruch auf Rückerstattung bereits bezahlter Entgelte besteht. 
  12. Zur Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit auf dem Wohnmobilstellplatz ist das Hausieren, die Ausübung eines Gewerbes, jeglicher Verkauf sowie das Abhalten von Werbeveranstaltungen, behördlich verboten. Personen ohne festen Wohnsitz haben keinen Zutritt zum Stellplatz. 
  13. Das Freihalten von nicht bezahlten Plätzen und oder Blockieren mit Gegenständen ist nicht erlaubt. Wenn Sie Ihren bezahlten Platz temporär verlassen wollen, informieren Sie bitte die die Platzbetreuung. 
  14. Reservierungen:
    • 10 Stellflächen können maximal 3 Monate im Voraus reserviert werden. Eine verbindliche Buchung kann nur per Mailanfrage an info@womo-celle.de unter Angabe der gültigen Wohnadresse mit Telefonnummer und KFZ-Kennzeichen, erfolgen. Eine kostenfreie Stornierung der Reservierung ist bis spätestens 18 Uhr am Vortag per Mail oder telefonisch möglich. Ansonsten behalten wir uns eine Stornierungsgebühr von 25 Euro brutto vor. 
    • Weihnachten und Silvester: Grundsätzlich sind keine Reservierungen über die Weihnachtstage möglich, Silvester und Neujahr möglich. Dies gilt vom Zeitraum vom 23.12. des Jahres bis zum 3. Januar des Folgejahres. 
  1. Es ist Wohnmobilgästen untersagt, für andere Gäste Plätze freizuhalten. Auch nicht, wenn diese bezahlt werden. Im Voraus bezahlte Platzkosten werden nicht zurückerstattet. 
  2. Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Benutzer des Platzes. Sämtliche Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Insbesondere die Waschräume und Toiletten sind pfleglich zu behandeln und sauber zu hinterlassen. Wer die Anlagen beschädigt oder verschmutzt, muss mit einem Platzverweis rechnen. Hinterlassen Sie die Waschräume und Toiletten bitte so, wie Sie sie vorzufinden wünschen! Kinder unter sechs Jahren dürfen die Waschräume nicht ohne Begleitung von Erziehungsberechtigten betreten. Eltern haften auch hier unbegrenzt für Ihre Kinder. Sollten Sie Defekte oder Sachschäden an der technischen Ausstattung oder der Anlage feststellen, sind wir für einen Hinweis dankbar. 
  3. Der Standplatz ist vor Abfahrt vollständig in Ordnung zu bringen. Abfälle jeglicher Art, die während des Aufenthaltes anfallen, gehören ausschließlich in die dafür vorgesehenen Entsorgungsstationen bzw. Abfallbehälter auf dem Stellplatz. Der Müll ist entsprechend der Kennzeichnung der Müllcontainer zu trennen. Glascontainer befinden sich aus Lärmschutzgründen auf der gegenüberliegenden Straßenseite. 
  4. Hunde müssen auf dem Wohnmobilstellplatz ständig angeleint gehalten werden. Der Hundeführer-/halter trägt Sorge dafür, dass andere Stellplatzgäste nicht belästigt werden. Verunreinigungen sind unverzüglich zu beseitigen. Es ist verboten, in den Waschräumen Hundedecken zu waschen und zu trocknen. Eventuelle Reinigungskosten werden dem Verursacher in Rechnung gestellt. Alle Tierhalter haften grundsätzlich unbegrenzt für Schäden, die ihre Tiere anrichten. 
  5. Grillen und offenes Feuer ist auf dem gesamten Stellplatz nicht gestattet. Eine Grillmöglichkeit befindet sich auf dem Aufenthaltsplatz am Ende des Platzes. Grillen ist ausschließlich nur auf diesem Grillplatz gestattet. Feuerlöscher befinden sich an den deutlich gekennzeichneten Stellen. Notruf der Feuerwehr: 112. 
  6. Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die anderen Gäste und Nachbarn und vermeiden Sie ruhestörenden Lärm. Insbesondere ist die Nachtruhe ab 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr einzuhalten. Stellen Sie Radio, Fernsehgerät, usw. immer so leise, dass Sie andere nicht stören. Feuerwerk und andere Lärmquellen sind auch an Silvester nicht gestattet. 
  7. Das Betreiben von externen Stromgeneratoren ist nicht gestattet. Die Versorgung (Frischwasser) und Entsorgung (Brauchwasser) erfolgt ausschließlich über die Ver- und Entsorgungsanlage. Das Entleeren der Wohnmobil-Toiletten ist nur an der dafür vorgesehenen Stelle vorzunehmen. 
  8. Eine Haftung für durch leichte Fahrlässigkeit der Verwaltung verursachte Unfälle oder eine Haftung für das Eigentum der Gäste besteht nicht. Die Gäste sind verpflichtet, sich selbst entsprechend zu versichern. Bitte beachten Sie, dass Plätze um die Bäume herum gewisse Risiken durch herabfallendes Laub und Zweige bergen; hierfür übernehmen wir keine Haftung. 
  9. Mit der Nutzung des Wohnmobilstellplatzes akzeptieren Sie unsere Platzordnung.